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Genehmigung - Verkehrszeichendienst

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Absicherungs-, und Verkehrszeichendienst
Tel.: 089-315 77 366
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Genehmigung

Verkehrsrechtliche Erlaubnis
für Arbeiten auf öffentlichen Grund

Wer Arbeiten auf öffentlichen Grund durch führen möchte, benötigt eine Genehmigung für das Bauvorhaben. Der Antrag muss vom Ordnungsamt bearbeitet und geprüft werden. Nach erfolgreicher Erteilung der Verkehrsrechtlichen Anordnung dürfen nach der Vorgabe, Verkehrszeichen eingerichtet werden.

Verkehrsrechtlichen Anordnung
Die Verkehrsrechtliche Erlaubnis ist ein essentielles Dokument, das die Durchführung von Maßnahmen regelt, die den Straßenverkehr beeinflussen können. Sie spielt eine entscheidende Rolle für die Sicherheit und den reibungslosen Ablauf des Verkehrs, insbesondere in städtischen Gebieten, wo häufig Baumaßnahmen, ein Umzug, Sondertransporte, Veranstaltungen sowie Film- und Fernsehaufnahmen stattfinden. In der Anordnung sind die genehmigten Arbeiten detailliert beschrieben, einschließlich der Art der Maßnahmen und der beteiligten Unternehmen. Zudem wird die Dauer der Maßnahmen festgelegt, um Beeinträchtigungen für Anwohner und Verkehrsteilnehmer zu minimieren. Eventuelle Einschränkungen, wie temporäre Halteverbote oder Umleitungen, werden ebenfalls aufgeführt. Darüber hinaus enthält die Anordnung spezifische Vorschriften zur Verkehrssicherheit, die von den Antragstellern strikt eingehalten werden müssen, wie die Bereitstellung von Verkehrszeichen und Absperrungen. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet bleibt.
AVZD - Beispiel einer Verkehrsrechtlichen Erlaubnis für Umzug, Baustelle oder einer Veranstaltung in München

Die Verkehrsrechtliche Erlaubnis ist erforderlich, um die Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Diese Genehmigung regelt die Nutzung von Straßen und Plätzen, um Verkehrsbehinderungen und Gefahren zu vermeiden. Der Antrag muss in der Regel mindestens vier bis sechs Wochen vor dem geplanten Termin bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Dazu sind detaillierte Informationen über den Ablauf, die Dauer und die benötigten Flächen erforderlich. Eine frühzeitige Planung ist empfehlenswert. Gerne helfen wir weiter.
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